Zirkulärwirtschaft im Makerspace Maschinendorf
Präambel
Das Maschinendorf verpflichtet sich füt einen ressourcenschonenden Umgang mit Betriebsmitteln, Roh- und Hilfstoffen im Handwerk. Wir nutzen den wertvollen Fundus aus 50 Jahren Handwerk unseres Vorgängers als Grundlage für eine lebendige Zirkulärwirtschaft und verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen in allen Bereichen unserer Tätigkeit.
1. Ressourcenmanagement und Materialkreisläufe
Wir erfassen, kategorisieren und dokumentieren systematisch unseren Bestand an Materialien (Holz, Metall, Glas, Zierrat etc.).
Wir priorisieren die Wiederverwendung vorhandener Materialien vor Neubeschaffung.
Wir führen, zusammen mit Partnern, eine Materialbibliothek, die den Bestand transparent macht und eine optimale Nutzung ermöglicht.
Wir streben eine bestmögliche Materialverwertungsquote an.
2. Energiemanagement
a) Die Nutzung des Maschinendorfs ist erst nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung möglich.
b) Die Anwendung von Maschinen, Werkzeug oder sonstigen Geräten setzt eine schriftlich dokumentierte Einweisung durch eine/n hierzu beauftragte/n, Mitarbeiter/in des Maschinendorfs voraus. Die Einweisung erfolgt im Rahmen von Einführungsworkshops, deren Termine online bekannt gegeben werden.
c) Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Maschinendorfs ist dazu berechtigt, Anweisungen zu erteilen, um den geordneten Betrieb, die Ordnung und die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
d) Das Maschinendorf steht während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Änderungen an den Öffnuzngszeiten werden online und per Aushang angezeigt.
3. Abfallmanagement
Wir etablieren ein umfassendes Trennsystem für unvermeidbare Abfälle.
Wir reduzieren Restmüll auf ein Minimum durch innovative Verwertungskonzepte.
Wir dokumentieren Abfallmengen und setzen uns messbare Reduktionsziele.
Wir schulen alle Nutzer in der korrekten Abfalltrennung und -vermeidung.
Wir streben eine jährliche Reduzierung des Restmüllaufkommens um 10% an.
4. Wissenstransfer und Bildung
Wir integrieren Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte in alle Workshops und Kurse.
Wir bieten Workshops zur kreativen Materialwiederverwendung an.
Wir dokumentieren und teilen Best-Practice-Beispiele für die Wiederverwendung von Materialien.
Wir fördern das Bewusstsein für nachhaltige Produktgestaltung und Reparatur.
Wir organisieren mindestens vier thematische Veranstaltungen pro Jahr zu Umwelt- und Kreislaufthemen.
5. Vernetzung und Kooperation
Wir bauen langfristig ein Netzwerk mit lokalen Handwerksbetrieben, Schulen und Unternehmen auf.
Wir streben eine Kooperation mit Forschungseinrichtungen zu Themen der Zirkulärwirtschaft an.
Wir beteiligen uns an kommunalen Umweltinitiativen und -projekten.
Wir schaffen Transparenz durch regelmäßige Berichterstattung über unsere Umweltaktivitäten.
6. Konkrete Umweltziele für das erste Jahr
Vollständige Erfassung und Kategorisierung des Materialbestands bis 31.12.2025.
Einrichtung eines digitalen Materialinventars zur optimalen Nutzung bis 31.12.2026.
Reduzierung des Energieverbrauchs um 10% durch Verhaltensänderungen und technische Maßnahmen
Entwicklung von einem Muster-Upcycling-Projekt zur Inspiration und als Vorlage.
Aufbau eines Netzwerks mit mindestens zwei lokalen Partnern für Materialkreisläufe
Installation eines vollständigen Abfalltrennungssystems mit begleitender Nutzer-Schulung
7. Kontinuierliche Verbesserung
Wir verpflichten uns, unsere Umweltleitlinien jährlich zu überprüfen, weiterzuentwickeln und unsere Ziele anzupassen. Der ÖKOPROFIT-Prozess dient uns als Rahmen für ein kontinuierliches Umweltmanagement und die stetige Verbesserung unserer Umweltleistung.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Verwaltung und zum Betrieb des Makerspace verarbeitet und gespeichert.
10. Versionierung und Aktualisierung der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen entsprechen der Version 1.0.
Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um rechtlichen, technischen oder betrieblichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Nutzerinnen und Nutzer werden über Änderungen per E-Mail informiert. Es liegt in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse beim Maschinendorf hinterlegt ist.
11. Schlussbestimmungen
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.