Nutzungsbedingungen für das Maschinendorf
Version 1.1
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die selbständige Nutzung aller Räumlichkeiten der Maschinendorf gGmbH, Birkenstraße 23, 40233 Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsfühung und im Folgenden kurz „Maschinendorf“ genannt, sowie für die Nutzung des Werkstattinventars, vor allem der Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsplätze im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten.
2. Nutzungsberechtigung
Für die Nutzung des Maschinendorfs ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Maschinendorf erforderlich. Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln:
a) Der vorliegenden Nutzungsbedingungen
b) der Werkstattregeln, soweit vorhanden
c) der Betriebsanweisungen für Geräte und Maschinen
d) evtl. notwendige Einzelvereinbarungen
sowie der Beachtung der Hinweise zum Arbeitsschutz und Datenschutz.
Für die Nutzung des Maschinendorfs ist ein Haftpflichtversicherungsschutz zwingend notwendig!
Eine Nutzung durch minderjährige Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist ausgeschlossen.
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit mittels Unterzeichnung der beiliegenden Einverständniserklärung möglich.
Über den Abschluss der Nutzungsvereinbarung seitens des Maschinendorfs entscheidet der Leiter des Makerspace Maschinendorf oder dessen Beauftragter.
3. Nutzungsvoraussetzungen
a) Die Nutzung des Maschinendorfs ist erst nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung möglich.
b) Die Anwendung von Maschinen, Werkzeug oder sonstigen Geräten setzt eine schriftlich dokumentierte Einweisung durch eine/n hierzu beauftragte/n, Mitarbeiter/in des Maschinendorfs voraus. Die Einweisung erfolgt im Rahmen von Einführungsworkshops, deren Termine online bekannt gegeben werden.
c) Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Maschinendorfs ist dazu berechtigt, Anweisungen zu erteilen, um den geordneten Betrieb, die Ordnung und die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
d) Das Maschinendorf steht während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Änderungen an den Öffnuzngszeiten werden online und per Aushang angezeigt.
4. Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit
a) Das Werkstattinventar wird den Nutzerinnen und Nutzern in funktionsfähigem Zustand bereitgestellt.
b) Aufgrund von Veranstaltungen können einzelne Bereiche oder der gesamte Makerspace zeitweise nicht verfügbar sein.
c) Schäden oder Defekte sind umgehend dem Personal zu melden.
d) Im Falle akuter Gefahrensituationen – etwa durch unsachgemäßen Maschinenbetrieb – ist jede Nutzerin und jeder Nutzer im Rahmen der Gefahrenabwehr zum sofortigen Einschreiten befugt. Die Umstände sind dem Personal des Maschinendorfs unverzüglich in Textform an tischlerei@maschinendorf.de zu melden.
e) Defekte, techische Probleme, erforderliche Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Unstimmigkeiten oder Beanstandungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu melden: tischlerei@maschinendorf.de
5. Gerätenutzung
a) Für den sicheren Umgang mit der Abrichte, dem Dickenhobel, der Formatkreissäge und der Bandsäge Maschinen ist eine Einweisung erforderlich.
b) Sicherheits- und Bedienungshinweise sind einzuhalten.
c) Arbeitsplätze und Maschinen sind in gleichem oder besserem Zustand zu hinterlassen.
d) Eine kommerzielle Nutzung der Räume und Maschinen ist gestattet.
e) Es gilt das „First-Come-First-Served"-Prinzip.
f) Die Nutzung von Abrichte, Dickenhobel, Formatkreissäge und Bandsäge ist unmittelbar zu Beginn einer jeder Nutzung im bereitgestellten Maschinenbuch mit Name und Uhrzeit zu dokumentieren. Zum Ende der Nutzungszeit ist zusätzlich die Nutzungsdauer zu dokumentieren. Zuwiderhandlungen gegen diese Pflicht führen zu Abmahnungen des Nutzer, mehrfache Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des betreffenden Nutzers führen.
6. Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer
a) Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Inventar; Maschinen und Ressourcen dürfen nur gemäß ihrer vom Hersteller und ggfs. vom Betreiber des Maschinendorfs zusätzlich festgelegten Bestimmung gebraucht werden.
b) Der Betrieb des Maschinendorfs darf durch die Nutzerinnen und Nutzer nicht gestört werden, andere Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht gefährdet werden.
c) Es besteht in der Werkstatt ein Rauch- und Alkoholverbot. Alkoholisierte Nutzer werden vom Betrieb ausgeschlossen und erhalten Hausverbot. Gleiches gilt für den Konsum von Rauschmitteln.
d) Die Vorgaben der Mitarbeitenden sind zu beachten.
e) Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich auf Sauberkeit zu achten und eine nicht sauber oder ordnungsgemäß bereitstehende Maschine vor Beginn einer Nutzung in Textform an tischlerei@maschinendorf.de zu melden.
f) Die Lagerung von Gegenständen auf den Lager- und Werkstattflächen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Maschinendorfs gestattet.
7. Haftungsregelungen
a) Haftung des Makerspace Maschinendorf
Der Makerspace Maschinendorf haftet nur für Schäden, die von Mitarbeitenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.
b) Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Materialien
Der Makerspace Maschinendorf übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände oder eingebrachtes Arbeitsmaterial der Nutzerinnen und Nutzer. Dies gilt insbesondere für Werkstücke, Werkzeuge, Maschinen oder sonstige Materialien, die im Rahmen der Nutzung mitgebracht oder bearbeitet werden. Eine Haftung für Schäden an diesen Materialien ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Mitarbeitenden verursacht.
c) Haftung für Schäden durch Dritte
Der Makerspace Maschinendorf haftet nicht für Schäden, die durch andere Nutzerinnen oder Nutzer verursacht werden.
d) Haftung der Nutzerinnen und Nutzer
Alle Nutzerinnen und Nutzer haften für Schäden, die sie am Inventar, an den Räumlichkeiten oder gegenüber Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
e) Pflicht zum Versicherungsschutz
Für die Nutzung des Makerspace Maschinendorf ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung erforderlich:
Private Nutzerinnen und Nutzer müssen eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen.
Unternehmer oder Mitarbeitende von Firmenkunden müssen durch ihr Unternehmen oder ihren Arbeitgeber über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein, die Schäden im Rahmen der Tätigkeit im Makerspace abdeckt.
Der Versicherungsnachweis ist vor Aufnahme der Nutzung zu erbringen und im Januar eines jeden Jahres zu erneut zu erbringen.
8. Kündigung
Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Verwaltung und zum Betrieb des Makerspace verarbeitet und gespeichert.
10. Versionierung und Aktualisierung der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen entsprechen der Version 1.0.
Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um rechtlichen, technischen oder betrieblichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Nutzerinnen und Nutzer werden über Änderungen per E-Mail informiert. Es liegt in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse beim Maschinendorf hinterlegt ist.
11. Schlussbestimmungen
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.