Nutzungsbedingungen

NU­TZUNGS­BEDING­UNGEN

 FÜR DEN Maschinendorf Makerspace

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die selbständige Nutzung aller Räumlichkeiten des Maschinendorf Makerspace, sowie für die Nutzung des Werkstattinventars, vor allem der Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsplätze im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten.

2. Nutzungsberechtigung

Für die Nutzung des Maschinendorf Makerspace ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Maschinendorf Makerspace erforderlich. Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten dabei sich zur Einhaltung folgender Regeln:

a) Der vorliegenden Nutzungsbedingungen (NB)
b) der Werkstattregeln
c) der Betriebsanweisungen für Geräte und Maschinen
d) evtl. notwendige Einzelvereinbarungen
sowie der Beachtung der Hinweise zum Arbeitsschutz und Datenschutz.

Für die Nutzung des Maschinendorf Makerspace ist ein Haftpflichtversicherungsschutz zwingend notwendig!

Eine Nutzung durch minderjährige Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist ausgeschlossen.

Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit mittels Anmeldung möglich.

Über den Abschluss der Nutzungsvereinbarung seitens des Maschinendorf Makerspace  entscheidet der Leiter des Maschinendorf Makerspace oder dessen Beauftragter.

3. Nutzungsvoraussetzungen

a) Die Nutzung des Maschinendorf Makerspace ist erst nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung möglich.

b) Die Anwendung von Maschinen, Werkzeug oder sonstigen Geräten setzt eine schriftlich dokumentierte Einweisung durch eine/n hierzu beauftragte/n, Mitarbeiter/in des Maschinendorf Makerspace voraus. Die Einweisung erfolgt im Rahmen von Einführungsworkshops, die online bekannt gegeben werden. Die erfolgreiche Teilnahme an der Einweisung berechtigt zur Nutzung der im Rahmen des Workshops behandelten Maschinen, Werkzeuge und Geräte. Werkzeuge und Geräte, für die eine Einweisung notwendig ist, sind entsprechend gekennzeichnet. Die Einweisung kann im Einzelfall auch individuell durch eine/n Mitarbeiter/in des Maschinendorf Makerspaces erfolgen. Eine Nutzung ohne vorherige Einweisung ist strengstens untersagt. Bei Unklarheiten während der Nutzung richten Sie sich bitte sofort an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Maschinendorf Makerspace.

c) Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Maschinendorf Makerspace ist dazu berechtigt, den Nutzerinnen und Nutzern des Maschinendorf Makerspace Anweisungen zu erteilen, sofern dies notwendig ist, um den geordneten Betrieb, die Ordnung und die Sicherheit aufrechtzuerhalten oder die Einhaltung der Werkstattregeln sicherzustellen. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Werden diese Anweisungen mutwillig missachtet, kann der jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot erteilt werden. Ein dauerhaftes Hausverbot stellt eine fristlose Kündigung der Nutzungsvereinbarung dar.

d) Der Maschinendorf Makerspace steht während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden online und per Aushang angezeigt. Änderungen der allgemeinen Öffnungszeiten sind möglich. Sie werden online und per Aushang angezeigt.

4. Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit

a) Das Werkstattinventar wird den Nutzerinnen und Nutzern in funktionsfähigem Zustand durch den Maschinendorf Makerspace zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit bzw. jederzeitige Nutzung des Werkstattinventars. Aus technischen oder anderen Gründen (wie z.B. unvorhersehbare technische Defekte, Wartungs- oder Sicherheitsvorkehrungen, Stromausfälle und ähnliches) kann es vorkommen, dass Bereiche des Maschinendorf Makerspace oder aber auch der ganze Maschinendorf Makerspace vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

b) Ebenso ist es möglich, dass aufgrund von Veranstaltungen im Maschinendorf Makerspace einzelne Bereiche sowie Teile des Inventars oder auch der ganze Maschinendorf Makerspace vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

c) Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer bemerkt, dass eine Maschine, ein Gerät, ein Werkzeug oder ein anderer Gegenstand des Werkstattbereichs beschädigt oder defekt oder nicht mehr vollkommen funktionstüchtig ist, ist dies unverzüglich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Maschinendorf Makerspace zu melden.

5. Gerätenutzung

a) Alle Nutzerinnen und Nutzer sind dazu verpflichtet, sich für den sicheren und sachgemäßen Umgang mit den Maschinen, Geräten und Werkzeugen von dafür beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Maschinendorf Makerspace einweisen zu lassen. (s. 3. b).

b) Alle Nutzerinnen und Nutzer sind dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Bedienungshinweise und die Hinweise an den Maschinen einzuhalten.

c) Die Arbeitsplätze und alle verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen im selben oder besseren Zustand als bei Nutzungsbeginn hinterlassen werden.

d) Eine Nutzung zur kommerziellen Produktion ist gestattet.

e) Bei der Nutzung der Maschinen, Geräte und Werkzeuge gilt das „First-Come-First-Served“-Prinzip. Das bedeutet, dass die erste Person, die ein freies Gerät in Betrieb nimmt, dies nutzen darf. Ist das Gerät belegt oder warten mehrere Nutzerinnen und Nutzer auf dasselbe Gerät, sollte eine Absprache untereinander stattfinden, um die Wartezeiten zu verkürzen. Eine Reservierung einzelner Geräte kann im Einzelfall im Rahmen der Kapazitäten bestätigt werden. Eine Reservierung verfällt, wenn sie nicht spätestens nach 10 Minuten in Anspruch genommen wird und andere Nutzer Bedarf anmelden.

6. Verhalten der Mitglieder

a) Alle Räume und das komplette Werkstattinventar des Maschinendorfs sind durch die Nutzerinnen und Nutzer sorgsam und schonend zu behandeln. Jede Nutzung, für die das entsprechende Gerät nicht bestimmt ist, ist untersagt. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung des Werkstattinventars haftet der Verursacher.

b) Alle Nutzerinnen und Nutzer haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb des Maschinendorf Makerspace nicht beeinträchtigt wird. Andere Personen dürfen weder gefährdet, noch belästigt werden.

c) In den Räumen des Maschinendorf Makerspace besteht ein absolutes Rauchverbot. Außerdem ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Maschinendorf Makerspace der Konsum alkoholischer Getränke in den Räumen untersagt. Nutzer oder Nutzerinnen, die unter erkennbarem Einfluss von Alkohol, sonstiger Rauschmittel oder Medikamenten stehen, können jederzeit durch Mitarbeiter von der Nutzung des Maschinendorf Makerspace ausgeschlossen werden.

d) Bei der Nutzung des Werkstattinventars sind sämtliche schriftliche und mündliche Vorgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maschinendorf Makerspace zu beachten.

e) Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich dazu, die Arbeitsplätze, Maschinen, Geräte und Werkzeuge sauber zu halten. Zu Beginn der Nutzung müssen erkennbare Mängel, Schäden oder Verunreinigungen gemeldet werden, um zu belegen, dass die jeweilige Nutzerin oder der jeweilige Nutzer für die Verunreinigung oder Beschädigung nicht verantwortlich ist und somit der Beseitigungspflicht zu entgehen.

f) Der Nutzer/die Nutzerin hat keinen Anspruch darauf, Werkzeuge oder Materialien im Maschinendorf Makerspace zu lagern. Die Lagerung persönlicher Gegenstände bedarf der vorherigen Rücksprache und schriftlichen Genehmigung mit dem Personal des Maschinendorf Makerspace.

7. Haftungsregelungen

Eine Haftung für persönliche Gegenstände der Nutzer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Maschinendorf Makerspace haftet bei seitens Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden der Nutzer sowie für grob fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Der Maschinendorf Makerspace haftet nicht für Schäden der Nutzerinnen und Nutzer, die durch Dritte verursacht wurden.
Der Maschinendorf Makerspace haftet nicht für bei der Nutzung beschädigtes Material der Nutzer oder Nutzerinnen, es sei denn, die Schäden sind durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter entstanden.
Die Nutzerinnen und Nutzer hafteten für alle vorsätzlich oder fahrlässig bei dem Maschinendorf Makerspace verursachten Schäden. Vor diesem Hintergrund ist ein ausreichender Privat-Haftpflichtversicherungsschutz unabdingbar.

8. Kündigung

Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. 

9. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen, Werkstattregeln und Betriebsanweisungen können einseitig geändert werden, soweit dies zur Anpassung an veränderte technische und gesetzliche Rahmenbedingungen, zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebs oder zur Einführung von Kostenbeteiligungen der Nutzer notwendig ist. Über eine Änderung werden die Nutzer online informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen drei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Schriftform widerspricht.

10. Datenschutz

Die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer werden ausschließlich zur Verwaltung und zum Betrieb des Maschinendorf Makerspace gespeichert.

11. Schlussbestimmungen

Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten. Falls einzelne Teile dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, so bleiben die anderen Teile trotzdem wirksam. Anstelle der unwirksamen Teile gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt das deutsche Recht.Gerichtsstand ist Düsseldorf.