Nutzungsbedingungen für das Maschinendorf
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1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung aller Räumlichkeiten der Maschinendorf gGmbH, Birkenstraße 23, 40233 Düsseldorf, vertreten durch die Geschäftsführung und im Folgenden kurz „Maschinendorf“ genannt, sowie für die Nutzung des Werkstattinventars, vor allem der Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsplätze und Lagerflächen im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten.
2. Nutzungsberechtigung
Für die Nutzung des Maschinendorfs ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Maschinendorf erforderlich. Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln:
a) der vorliegenden Nutzungsbedingungen
b) der Werkstattregeln, soweit vorhanden
c) der Betriebsanweisungen für Geräte und Maschinen
d) eventuell notwendiger Einzelvereinbarungen sowie der Beachtung der Hinweise zum Arbeitsschutz und Datenschutz.
Für die Nutzung des Maschinendorfs ist ein Haftpflichtversicherungsschutz zwingend notwendig. Eine Nutzung durch minderjährige Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist ausgeschlossen. Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit mittels Unterzeichnung der beiliegenden Einverständniserklärung möglich. Über den Abschluss der Nutzungsvereinbarung seitens des Maschinendorfs entscheidet der Leiter des Makerspace Maschinendorf oder dessen Beauftragter.
3. Nutzungsvoraussetzungen
a) Die Nutzung des Maschinendorfs ist erst nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung möglich.
b) Die Anwendung von Maschinen, Werkzeug oder sonstigen Geräten setzt eine schriftlich dokumentierte Einweisung durch eine/n hierzu beauftragte/n Mitarbeiter/in des Maschinendorfs voraus. Die Einweisung erfolgt im Rahmen von Einführungsworkshops, deren Termine online bekannt gegeben werden.
c) Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Maschinendorfs ist berechtigt, Anweisungen zu erteilen, um den geordneten Betrieb, die Ordnung und die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
d) Das Maschinendorf steht während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Änderungen an den Öffnungszeiten werden online und per Aushang angezeigt.
4. Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit
a) Das Werkstattinventar wird den Nutzerinnen und Nutzern in funktionsfähigem Zustand bereitgestellt.
b) Aufgrund von Veranstaltungen können einzelne Bereiche oder der gesamte Makerspace zeitweise nicht verfügbar sein.
c) Schäden oder Defekte sind umgehend dem Personal zu melden.
d) Im Falle akuter Gefahrensituationen – etwa durch unsachgemäßen Maschinenbetrieb – ist jede Nutzerin und jeder Nutzer im Rahmen der Gefahrenabwehr zum sofortigen Einschreiten befugt. Die Umstände sind dem Personal des Maschinendorfs unverzüglich in Textform an tischlerei@maschinendorf.de zu melden.
e) Defekte, technische Probleme, erforderliche Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Unstimmigkeiten oder Beanstandungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu melden: tischlerei@maschinendorf.de.
5. Gerätenutzung
a) Für den sicheren Umgang mit der Abrichte, dem Dickenhobel, der Formatkreissäge, der Tischfräse, der Ständerbohrmaschine, Striebig und der Bandsäge ist eine kostenpflichtige Einweisung erforderlich.
b) Sicherheits- und Bedienungshinweise sind einzuhalten.
c) Arbeitsplätze und Maschinen sind in gleichem oder besserem Zustand zu hinterlassen.
d) Eine kommerzielle Nutzung der Räume und Maschinen ist gestattet.
e) Es gilt das „First-Come-First-Served“-Prinzip.
f) Die Nutzung von Abrichte, Formatkreissäge, Dickenhobel, Tischfräse, Ständerbohrmaschine, Striebig und Bandsäge ist unmittelbar zu Beginn einer jeden Nutzung im bereitgestellten Maschinenbuch mit Name und Uhrzeit zu dokumentieren. Zum Ende der Nutzungszeit ist zusätzlich die Nutzungsdauer zu dokumentieren. Zuwiderhandlungen gegen diese Pflicht führen zu Abmahnungen; mehrfache Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des betreffenden Nutzers führen.
6. Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer
a) Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Inventar; Maschinen und Ressourcen dürfen nur gemäß ihrer vom Hersteller und ggf. vom Betreiber festgelegten Bestimmung gebraucht werden.
b) Der Betrieb des Maschinendorfs darf durch die Nutzerinnen und Nutzer nicht gestört werden; andere Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht gefährdet werden.
c) Es besteht in der Werkstatt ein Rauch- und Alkoholverbot. Alkoholisierte Nutzer werden vom Betrieb ausgeschlossen und erhalten Hausverbot. Gleiches gilt für den Konsum von Rauschmitteln.
d) Die Vorgaben der Mitarbeitenden sind zu beachten.
e) Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich auf Sauberkeit zu achten und eine nicht sauber oder ordnungsgemäß bereitstehende Maschine vor Beginn einer Nutzung an tischlerei@maschinendorf.de zu melden.
f) Die Lagerung von Gegenständen auf den Lager- und Werkstattflächen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Maschinendorfs gestattet. Die Lagerung erfolgt gegen Entgelt.
7. Haftungsregelungen
a) Der Makerspace Maschinendorf haftet nur für Schäden, die von Mitarbeitenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
b) Für persönliche Gegenstände oder eingebrachtes Arbeitsmaterial wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
c) Für Schäden durch andere Nutzerinnen oder Nutzer wird keine Haftung übernommen.
d) Alle Nutzerinnen und Nutzer haften für selbst verursachte Schäden am Inventar oder gegenüber Dritten.
e) Für die Nutzung ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich (Privathaftpflicht oder Betriebs-/Berufshaftpflicht).
8. Kündigung
Die Kündigung der Nutzungsvereinbarung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Verwaltung und zum Betrieb des Makerspace verarbeitet und gespeichert.
10. Versionierung und Aktualisierung
Diese Nutzungsbedingungen entsprechen der Version 1.2. Änderungen werden den Nutzern per E-Mail mitgeteilt.
11. Schlussbestimmungen
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
12. Sanktionen und Vertragsstrafe
a) Vertragsstrafe: Bei nicht genehmigter Nutzung von Maschinen, nicht genehmigter Nutzung von Flächen oder sonstigem nicht vertragsgerechten Verhalten verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 500,00 € pro Verstoß. Die konkrete Höhe wird vom Betreiber nach billigem Ermessen festgelegt.
b) Mildere Maßnahmen: Der Betreiber kann anstelle oder zusätzlich zur Vertragsstrafe mildere Maßnahmen ergreifen (z. B. Verwarnung, temporäre Sperrung einzelner Maschinen, eingeschränkter Zugang).
c) Ausschluss: Führt das Verhalten trotz Vertragsstrafe oder Verwarnung zu weiteren oder schwerwiegenden Verstößen, kann der Betreiber den Nutzer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung ausschließen.
d) Schadensersatz: Unabhängig von der Vertragsstrafe bleibt der Anspruch des Betreibers auf Ersatz eines konkreten, höheren Schadens unberührt.